Die Berufung der Beigeladenen gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. März 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Beklagte die Altersrente des Klägers mit einer Forderung der Beigeladenen verrechnen kann.
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