Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 06.09.2017 (
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen der Eingruppierung der Klägerin um die richtige Stufenzuordnung.
1. 2. 3. 1. 2. 3.
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