Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 12. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Auskehrung eines Teils seiner Verletztenrente nach erfolgter Abtretung.
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