Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.12.2016 -
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin macht einen Teilzeitanspruch während der Elternzeit geltend.
1. 2.
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