LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 23.07.1997
L 13 Ar 2260/97 A
Normen:
BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1 ; SGG § 177 ;

Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen unanfechtbaren Beschluß

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 23.07.1997 - Aktenzeichen L 13 Ar 2260/97 A

DRsp Nr. 2006/23900

Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen unanfechtbaren Beschluß

Nur wenn die Gegenvorstellung gegen einen nach § 177 SGG unanfechtbaren Beschluß innerhalb der auch für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde nach § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG geltenden Monatsfrist erhoben wird, ist sie statthaft. Das gilt auch für den Fall, daß über diese Frist nicht belehrt wurde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1 ; SGG § 177 ;