Am 12. April 1991 wurde ##### T#### bei einem Verkehrsunfall, den der nicht berechtigte Fahrer eines mit 2 Mio. DM bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw allein verschuldet hatte, so schwer verletzt, daß er heute ein Pflegefall ist, für dessen stationären Aufenthalt monatlich nahezu 10.000 DM (vgl. Rechnung des ####stift #####, Bl. 170 d. A.) zu zahlen sind. Die Ansprüche der anderen durch den Verkehrsunfall Geschädigten sind dagegen vergleichsweise geringfügig.
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