Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.10.2013 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungskläger.
Die Parteien streiten nach Anfechtung des Anstellungsvertrages im einstweiligen Verfügungsverfahren um die Weiterbeschäftigung des Verfügungsklägers bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
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