Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.06.2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses und die nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage.
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