Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 24.11.2015 - 6 Ca 1958/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer Betriebsrenten-Kürzung und die zutreffende Höhe des Betriebsrenten-Anspruchs.
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