LAG Düsseldorf - Urteil vom 28.08.2012
17 Sa 542/12
Normen:
BGB § 305;
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 29.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3223/11

Zulässigkeit des Urlaubsgeld-Vorbehalts während eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses

LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2012 - Aktenzeichen 17 Sa 542/12

DRsp Nr. 2012/23583

Zulässigkeit des Urlaubsgeld-Vorbehalts während eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Sonderzuwendungen, deren Leistungszweck nicht der zusätzlichen Vergütung der Arbeitsleistung dient, kann an den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt geknüpft werden (im Anschluss an BAG 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - ).

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts

Wuppertal vom 29.02.2012 - 5 Ca 3223/11 - teilweise abgeändert:

1.

Der Zahlungsantrag wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz werden der Klä-

gerin zu 7/8 und der Beklagten zu 1/8 auferlegt. Die Kosten der Berufung fallen der Klägerin zur Last.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 305;

Tatbestand

Die Parteien streiten noch über die Ansprüche der Klägerin auf Urlaubsgeld.

Die Klägerin war vom 01.10.1994 bis zum 30.09.2011 bei der Beklagten zu einem Bruttomonatsgehalt von 2.567,00 € beschäftigt. Der Urlaubsanspruch betrug 30 Arbeitstage pro Jahr.

§ 6 des Arbeitsvertrages vom 01.04.1999 hat u.a. folgenden Inhalt:

"...

4.