Rentenberater ..., wird als Bevollmächtigter der Klägerin im Verfahren L 8 SB 537/11 zurückgewiesen.
I. Die Klägerin macht in einem Überprüfungsverfahren nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) geltend, der mit Bescheid vom 27.09.2001 festgestellte Grad der Behinderung (GdB) nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Höhe von 60 ab 13.02.1998 sei zu Unrecht festgestellt worden; er betrage vielmehr 70 ab 13.02.1998.
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