Die weitere Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 14. September 2020 - L 4 KA 30/20B - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1000 Euro festgesetzt.
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