LAG Köln - Beschluss vom 03.02.2014
11 Ta 274/13
Normen:
ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 28.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2727/13

Zulässigkeit des RechtswegsAnsprüche aus GeschäftsführerdienstverhältnisVersorgungsversprechen eines GmbH-Geschäftsführers nach Abberufung aus Arbeitsverhältnis

LAG Köln, Beschluss vom 03.02.2014 - Aktenzeichen 11 Ta 274/13

DRsp Nr. 2014/5365

Zulässigkeit des Rechtswegs Ansprüche aus Geschäftsführerdienstverhältnis Versorgungsversprechen eines GmbH-Geschäftsführers nach Abberufung aus Arbeitsverhältnis

Zur Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen, wenn ein Versorgungsversprechen eines GmbH-Geschäftsführers nach Abberufung im sich anschließenden Arbeitsverhältnis fortgeführt wird.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln, vom 28.08.2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Streitwert Beschwerdeverfahren: 29.090,66 €

Normenkette:

ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3 ;

Gründe

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger eine betriebliche Altersversorgung im Versorgungsfall zu gewähren.