I. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. Juni 2018 -
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für zulässig erklärt.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Parteien streiten über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen.
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