LSG Bayern - Beschluss vom 01.12.2010
L 5 KR 261/10 KL ER
Normen:
SGB I § 31; SGB V § 73b Abs. 1; SGB V § 73b Abs. 3 S. 4; SGB V § 73b Abs. 5 S. 1;

Zulässigkeit des Ausschlusses der Teilnahme unter 15-jähriger an der hausarztzentrierten Versorgung in der Satzung

LSG Bayern, Beschluss vom 01.12.2010 - Aktenzeichen L 5 KR 261/10 KL ER

DRsp Nr. 2011/18760

Zulässigkeit des Ausschlusses der Teilnahme unter 15-jähriger an der hausarztzentrierten Versorgung in der Satzung

Nach § 73b Abs. 5 S. 1 SGB V ist in Verträgen das Nähere zum Inhalt, das heißt auch zum Umfang der hausarztzentrierten Versorgung zu regeln. Allenfalls in diesem Rahmen könnte auch das Alter des Versicherten, der an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen soll, geregelt werden. Einer Satzungsregelung ist eine solche Bestimmung nicht zugänglich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 01.07.2010 wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin.

III. Der Streitwert wird auf 62.500,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

SGB I § 31; SGB V § 73b Abs. 1; SGB V § 73b Abs. 3 S. 4; SGB V § 73b Abs. 5 S. 1;

Gründe: