Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts F. vom 30. März 2017 abgeändert. Der Rechtsstreit wird hinsichtlich der behördlichen Versagung einer Verletztenrente nach einer höheren Minderung der Erwerbsfähigkeit als 30 vom Hundert wegen des Arbeitsunfalls vom 12. September 2013 an das Sozialgericht zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Klägerin begehrt wegen der Folgen des Arbeitsunfalls vom 12. September 2013 die Bewilligung eines höheren Vorschusses und die Gewährung einer höheren Verletztenrente.
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