Es wird festgestellt, dass das Verfahren L 7 AS 400/13 durch Urteil des Senats vom 3. Juli 2014 beendet ist.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Fortsetzung des Verfahrens L 7 AS 400/13, bei dem es ursprünglich um höhere Leistungen für den Kläger für unterschiedliche Zeiträume ging.
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