LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.02.2012
L 9 KR 292/10
Normen:
AMVV § 1 Nr. 1; BMV-Ä § 29 Abs. 11; EKV-Ä § 15 Abs. 10; SGB V § 13 Abs. 3; SGB V § 31 Abs. 1 S. 4; SGB V § 82 Abs. 1; SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 11.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 112 KR 1665/09

Zulässigkeit der vertragsärztlichen Verordnung eines Arzneimittels auf einem Privatrezept

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2012 - Aktenzeichen L 9 KR 292/10

DRsp Nr. 2013/3925

Zulässigkeit der vertragsärztlichen Verordnung eines Arzneimittels auf einem Privatrezept

1. Die auf § 34 Abs. 1 Satz 4 SGB V gestützte Verordnung von Arzneimitteln setzt voraus, dass die Begründung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Verordnung abgegeben und schriftlich nach außen kundgetan wird, z.B. indem sie auf dem Verordnungsvordruck selbst enthalten ist oder diesem beigefügt oder zeitnah der betroffenen Krankenkasse übermittelt wird. 2. Eine Krankenkasse darf einen Antrag eines Versicherten auf Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel nicht allein deshalb ablehnen, weil die Verordnung des Arzneimittels auf einem Privatrezept vorgenommen wurde.

1. Die auf § 34 Abs. 1 S. 4 SGB V gestützte Verordnung von Arzneimitteln setzt voraus, dass die Begründung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Verordnung abgegeben und schriftlich nach außen kundgetan wird, zB. indem sie auf dem Verordnungsvordruck selbst enthalten ist oder diesem beigefügt oder zeitnah der betroffenen Krankenkasse übermittelt wird. 2. Eine Krankenkasse darf einen Antrag eines Versicherten auf Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel nicht allein deshalb ablehnen, weil die Verordnung des Arzneimittels auf einem Privatrezept vorgenommen wurde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]