1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Februar 2008 - 13 Sa 383/07 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Hinweise des Senats:
Parallelsachen 11. Februar 2009 - 5 AZR 341/08 - (führend), - 5 AZR 342/08 -, - 5 AZR 343/08 -, - 5 AZR 344/08 - und - 5 AZR 345/08 - (vorliegend)
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