I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 21. Mai 2010 wird zurückgewiesen.
II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 500.- EUR festgesetzt.
I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes durch das Sozialgericht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|