Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 28. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger Beschädigtenrente nach den Vorschriften des
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