Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten für die Beigeladenen zu 2) und 6).
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der vom Beklagten ausgesprochenen Regresse wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise in den Quartalen 4/2004, 2/2005, 3/2005, 4/2005, 1/2006, 3/2006 und 4/2006 bezüglich der BEMA IP 5.
Der Kläger nahm in den streitgegenständlichen Quartalen in A-Stadt an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil.
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