Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Die Klägerin verlangt die Feststellung, dass die Ablehnung von Eingliederungshilfe im Jahr 2008 rechtswidrig war.
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