Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 12. November 2019 - Az.:
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung einer monatlichen Ratenzahlung im Rahmen ihm bewilligter Prozesskostenhilfe.
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