Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 7. März 2016 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragstellerin gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 15. Oktober 2015 und vom 2. Februar 2016 angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten beider Instanzen.
Der Streitwert wird auf 158.837,81 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen eine weitere Beitragsnachforderung.
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