Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 02. November 2010 aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 13. Oktober 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01. Juni 2010 wird abgeändert und die Beklagte verurteilt, der Klägerin ab 1. Dezember 2009 eine Altersrente für Frauen unter Berücksichtigung des im Zeitraum vom 1. September 2009 bis 30. November 2009 erzielten tatsächlichen Arbeitsentgeltes in Höhe von 7804,00 € zu gewähren.
Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Höhe der seit 1. Dezember 2009 bezogenen Altersrente für Frauen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|