Zulässigkeit der Koordination der Budgetierungsmaßnahmen im Honorarverteilungsmaßstab der KÄV Hessen im Quartal IV/03
SG Marburg, Urteil vom 12.03.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 1033/05
DRsp Nr. 2008/17191
Zulässigkeit der Koordination der Budgetierungsmaßnahmen im Honorarverteilungsmaßstab der KÄV Hessen im Quartal IV/03
Es fehlt an einer Regelung zur Koordination der Budgetierungsmaßnahmen nach Leitzahl 506 des Honorarverteilungsmaßstabs der KÄV Hessen und der Anlage 3 zu Leitzahl 702 des Honorarverteilungsmaßstabs der KÄV Hessen im Quartal IV/03. Dabei kann eine Verwaltungspraxis noch hingenommen werden, wenn sie im Sinne einer sog. Bestwertregelung verfährt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]