I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. März 2019 -
II. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 33 % und der Beklagte 67 % zu tragen; von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 74 % und der Beklagte 26 % zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen noch über die Wirksamkeit dreier Kündigungen aus den Jahren 2020 und 2021.
Der Beklagte ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der A. Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden: Schuldnerin) mit Sitz in Berlin.
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