LAG Köln - Urteil vom 21.09.2016
11 Sa 934/15
Normen:
ZPO § 533;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 12.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 739/15

Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz

LAG Köln, Urteil vom 21.09.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 934/15

DRsp Nr. 2016/20031

Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz

Eine zulässige Klageänderung in der Berufungsinstanz setzt die Zulässigkeit des Rechtsmittels voraus.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 12.08.2015 - 2 Ca 739/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 533;

Tatbestand

Die Parteien streiten zuletzt über die Verpflichtung des Beklagten zur Fortführung eines Versorgungsversprechens.

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