Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 1. September 2016 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens, an das Sozialgericht zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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