Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 05.09.2018 (Az.
Das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 11.04.2018 (
Es wird festgestellt, dass der Klageantrag zu 1 erledigt ist, soweit dieser von der Klägerin zu 2 geltend gemacht worden ist.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2 einen Betrag in Höhe von 911,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2017 zu zahlen.
4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. III. IV.
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