Auf die am 07.03.2017 eingegangene sofortige Beschwerde der Klägerin vom 03.03.2017 gegen den Prozesskostenhilfe-Bewilligungsbeschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 07.02.2017 -
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe gemäß Beschluss vom 07.02.2017 erfolgt mit der Maßgabe, dass die Klägerin monatliche Raten von 24,00 € aus ihrem Einkommen zu leisten hat.
Diese Entscheidung ergeht kostenfrei.
I. Der Klägerin war mit Beschluss vom 07.02.2017 Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bewilligt worden mit der Maßgabe, dass sie aus ihrem Einkommen monatliche Raten von 170,00 € zu leisten habe. Auf die Berechnung des Arbeitsgerichtes wird Bezug genommen (Bl. 24 PKH-Akte). Dabei wurde das an die Klägerin zu diesem Zeitpunkt gezahlte und belegte Krankengeld für die Berechnung zugrunde gelegt.
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