LSG Bayern - Urteil vom 22.04.2010
L 10 AL 42/06
Normen:
SGB III § 287; VwKostG § 3 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 05.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AL 145/03

Zulässigkeit der Gebührenerhebung für die Durchführung der Vereinbarung über ausländische Werkvertragsarbeitnehmer durch die Bundesagentur für Arbeit

LSG Bayern, Urteil vom 22.04.2010 - Aktenzeichen L 10 AL 42/06

DRsp Nr. 2010/15312

Zulässigkeit der Gebührenerhebung für die Durchführung der Vereinbarung über ausländische Werkvertragsarbeitnehmer durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Anordnungen nach § 287 SGB III verstoßen hinsichtlich der erhobenen Gebühren weder in der Fassung vom 26.11.1997 noch in der vom 16.11.2001 gegen das Gebot der Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung. Das damit verbundene Prinzip der Kostendeckung ist nicht verletzt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Die Berufungen gegen die Urteile des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.08.2004 werden zurückgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 287; VwKostG § 3 S. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Erhebung von Gebühren bei der Zusicherung von Arbeitserlaubnissen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen durch die Beklagte.

Die Klägerin ist eine türkische Gesellschaft mit Hauptsitz in B./Türkei und Zweigniederlassung in B ... In den Jahren 2000 bis 2002 führte sie im Rahmen von Werkverträgen mit der Fa. U. Bau GmbH (U) Erd- Mauer- und Betonarbeiten durch.