I. Die Berufungen gegen die Urteile des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.08.2004 werden zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Erhebung von Gebühren bei der Zusicherung von Arbeitserlaubnissen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen durch die Beklagte.
Die Klägerin ist eine türkische Gesellschaft mit Hauptsitz in B./Türkei und Zweigniederlassung in B ... In den Jahren 2000 bis 2002 führte sie im Rahmen von Werkverträgen mit der Fa. U. Bau GmbH (U) Erd- Mauer- und Betonarbeiten durch.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|