LAG Rheinland-Pfalz, vom 28.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 689/14
ArbG Ludwigshafen, vom 30.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 90/14
Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Bestandsklagen nach dem AÜGFiktion des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und LeiharbeitnehmerErlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung als VerwaltungsaktGesetzesanalogie im deutschen RechtssystemRechtsmissbrauch und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
BAG, Urteil vom 12.07.2016 - Aktenzeichen 9 AZR 537/15
DRsp Nr. 2016/17834
Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Bestandsklagen nach dem AÜGFiktion des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und LeiharbeitnehmerErlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung als VerwaltungsaktGesetzesanalogie im deutschen RechtssystemRechtsmissbrauch und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geltend machen (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 14). Das Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1ZPO liegt vor.
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