Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 29. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 15.375,72 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Beiträgen.
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