Zulässigkeit der Entziehung eines Versorgungsauftrages zur Erbringung von Dialyseleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung nach Auflösung einer Gemeinschaftspraxis
SG Marburg, Urteil vom 02.07.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 895/06
DRsp Nr. 2008/20688
Zulässigkeit der Entziehung eines Versorgungsauftrages zur Erbringung von Dialyseleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung nach Auflösung einer Gemeinschaftspraxis
Nach Auflösung einer Gemeinschaftspraxis kann der nach Anlage 9.1 zum BMV/EKV erteilte Versorgungsauftrag für Nephrologen nicht ohne gesetzliche Grundlage einem der beiden früheren Partner vollständig entzogen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]