SG Marburg - Urteil vom 02.07.2008
S 12 KA 895/06
Normen:
BMV-Ä Anl. 9.1 § 4 Abs. 1a ; SGB V § 82 Abs. 1 § 95 Abs. 1 ;

Zulässigkeit der Entziehung eines Versorgungsauftrages zur Erbringung von Dialyseleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung nach Auflösung einer Gemeinschaftspraxis

SG Marburg, Urteil vom 02.07.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 895/06

DRsp Nr. 2008/20688

Zulässigkeit der Entziehung eines Versorgungsauftrages zur Erbringung von Dialyseleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung nach Auflösung einer Gemeinschaftspraxis

Nach Auflösung einer Gemeinschaftspraxis kann der nach Anlage 9.1 zum BMV/EKV erteilte Versorgungsauftrag für Nephrologen nicht ohne gesetzliche Grundlage einem der beiden früheren Partner vollständig entzogen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BMV-Ä Anl. 9.1 § 4 Abs. 1a ; SGB V § 82 Abs. 1 § 95 Abs. 1 ;