Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 9. März 2015 -
Dem Kläger wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt G bewilligt.
I. Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe für ein Kündigungsschutzverfahren.
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