Gegen die Nichtzulassung der Revision in dem vorbezeichneten Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, das dem Kläger am 10. Dezember 2007 zugestellt worden ist, hat dieser durch seinen Prozessbevollmächtigten am 28. Dezember 2007 Beschwerde zum Bundessozialgericht eingelegt; gleichzeitig hat er die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Prozessbevollmächtigten beantragt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|