Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 22. April 2013 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Zwischen den Beteiligten steht die weitere Versorgung mit dem Urin-Drainagesystem Mono-Flo-Homecare im Streit.
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