SG Speyer, vom 25.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 ER 327/08 AS
Zulässigkeit der Beschwerde hinsichtlich eines Antrags auf Festsetzung eines Zwangsgeldes
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.08.2008 - Aktenzeichen L 5 ER 191/08 AS - Aktenzeichen L 5 B 254/08 AS
DRsp Nr. 2008/20559
Zulässigkeit der Beschwerde hinsichtlich eines Antrags auf Festsetzung eines Zwangsgeldes
Der Höchstbetrag im Sinne von § 144 Abs. 1 Nr. 1SGG wird auch dann eingehalten, wenn nicht unmittelbar die Geldleistung eingeklagt, sondern die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen der nicht erfolgten Zahlung eines nicht überschreitenden Betrages beantragt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]