Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluss über die Kosten des Erinnerungsverfahrens
LSG Thüringen, Beschluss vom 09.11.2007 - Aktenzeichen L 6 B 139/07 SF
DRsp Nr. 2008/20592
Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluss über die Kosten des Erinnerungsverfahrens
Erfolgt die Entscheidung über die Kosten des Erinnerungsverfahrens in einem eigenen Beschluss, so ist er nicht angreifbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]