Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 02.01.2007 - Aktenzeichen L 13 AS 4100/06 PKH-B
DRsp Nr. 2007/20013
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren
Im sozialgerichtlichen Verfahren ist § 127 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 ZPO nicht analog anwendbar. Unabhängig davon, ob in der Hauptsache der Beschwerdewert des § 144 Abs. 1 S. 1 SGG erreicht wird oder die Voraussetzungen des § 144 Abs. 1 S. 2 SGG vorliegen, ist die Beschwerde gegen die Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe gemäß § 172 Abs. 1SGG statthaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]