Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 29.03.2018 wird verworfen.
I.
Streitig ist der Anspruch auf Übernahme von Heizkosten für März 2018 in Höhe von 33,00 EUR.
Der Antragsteller (ASt) hat mit Schreiben vom 06.03.2018 beim Sozialgericht Nürnberg (
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