I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 26.11.2009 - S 13 AS 937/08 - wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Streitig ist die Absenkung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) für die Zeit vom 01.06.2008 bis 31.08.2008 in Höhe von 219,00 EUR monatlich.
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