I. Auf die Beschwerde der ... Lebensversicherungs-AG vom 30. August 2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau vom 12. August 2019 (Az.
...
4.
Zu Lasten des betrieblichen Anrechts des Antragsgegners bei dem Versorgungsträger Deutsche Post AG (Pers.-Nr. .../19) wird im Wege der externen Teilung zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe eines Betrages von 7.442,64 €, bezogen auf den 31. Januar 2019, bei der DRV Bund (Vers.-Nr. ...) begründet. Die Deutsche Post AG wird verpflichtet, einen Kapitalbetrag i.H.v. 7.442,64 € nebst Zinsen i.H.v. 2,29 % jährlich ab dem 1. Februar 2019 bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich an die DRV Bund zu zahlen.
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