Das Versäumnisurteil des erkennenden Gerichts vom 31.10.2019 wird aufrechterhalten.
II.Die Klägerin hat auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen einer Stufenklage u.a. über Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße.
1. a) b) c) d) 2. 3. 1. a) b) c) d) 2. 3. 1. 2. 3.
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