I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 27.06.2018 -
Die Widerklage wird abgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um Zahlungsansprüche in Höhe von 800,00 €.
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