Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.07.2010 wird aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Sozialgericht Düsseldorf vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Entschädigung nach dem
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