Zulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen die Anordnung der Aufsichtsbehörde zur Streichung einer Satzungsregelung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.12.2016 - Aktenzeichen L 5 KR 151/16 KL ER
DRsp Nr. 2017/109
Zulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen die Anordnung der Aufsichtsbehörde zur Streichung einer Satzungsregelung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren
Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung der Streichung einer durch eine andere, vormals zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigte Satzungsregelung.
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