Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Januar 2016 - Aktenzeichen
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Entsendung von unternehmensfremden Gemeinschaftsbetriebsratsmitgliedern in den bei der Beteiligten zu 1) gebildeten Gesamtbetriebsrat.
Die Antragstellerin und Beteiligte zu 1) ist eine Frachtfluggesellschaft, die Fracht im Auftrag der A Inc. transportiert und damit zusammenhängende Arbeiten erbringt. Unternehmenssitz ist der B-Flughafen in C.
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